Leben und Wohnen in einer besonderen Wohnform

Ihre Alkoholabhängigkeit oder Ihre psychische Erkrankung können sich so gravierend auswirken, dass es für Sie vorübergehend oder auch dauerhaft nicht gut schaffe, ohne umfassende stationäre Unterstützung im Leben zu Recht zu kommen. Wir bieten Ihnen in verschiedenen Häusern mit unterschiedlichen Schwerpunkten Unterstützungsangebote an, in denen Sie sicher das jeweils für Sie Richtige zu finden. In der besonderen Wohnform erleben Sie Gemeinschaft mit den Mitbewohnerinnen und Mitbewohner. Wir fördern individuell Ihre gesellschaftliche Teilhabe im Rahmen ihrer persönlichen Ziele und den Aufgaben aus dem Hilfeplan. Dieses können Unterstützungsangebote zur Gesunderhaltung, der häuslichen Versorgung, bei der Regelung Ihrer sozialen Angelegenheiten, bei der Wahrnehmung Ihrer sozialen Kontakte und Freizeitinteressen sein.

Sollten Sie sich für einen Einzug in eines unserer Häuser der besonderen Wohnform interessieren, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf. Bei Ihrem zuständigen Landkreis oder Ihrer Stadt können Sie, gegebenenfalls mit Ihrem gerichtlich bestelltem Betreuer, gemäß §§ 113 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. 78 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, Eingliederungshilfe. Als Bürger oder Bürgerinnen des Landkreises Diepholzes können Sie über die Internetseite des Landkreis Diepholz weitere Informationen erhalten und sich die Anträge zur Kostenübernahme herunterladen.

Ansprechpartnerin

Ilka Koppelmann
Fachzentrum Eingliederungshilfe

Teilhabe-Beratung und Aufnahmekoordination
Parkweg 16 · 49356 Diepholz

Telefon: 0163-5448144
Fax: 05441-9950144

E-Mail: ilka.koppelmann@bethel.de